Steuernummer & IBAN

Liebe Artflakes-Künstler,

immer wieder bekommen wir Auszahlungsanforderungen, in denen keine Umsatzsteuer-Nummer oder keine IBAN angegeben ist.

Die Pflichtbestandteile von Rechnungen, siehe § 14 Abs. 4 UStG, betrifft auch Kleinunternehmer, so dass auch diese ihre (Finanzamts-)Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben müssen, bevor wir die Auszahlung vornehmen dürfen.

Auch ist die Angabe der IBAN seit 2014 Pflicht.

Wir haben die letzten 12 Monate alle Künstler angeschrieben, die entweder keine Steuernummer und/oder keine IBAN angegeben haben.

Auf Grund der vielen Artflakes-Künstler ist dieser Aufwand künftig nicht mehr möglich. Bitte prüft diese Angaben noch einmal!